[zur Startseite]
[zurück]

  Stand: 04.04.2004
 - Deutsche Fechtbücher
   - Bibliographie
   - Transkriptionen
 - Fechtbücher im WWW
[ZURÜCK] - [START] - Der Verein - Foren - Fechtbücher - Literatur - Kontakte
Der Altenn Fechter anfengliche kunst, 1529

Inhalt - Einleitung - Langes Schwert - Messer I - Messer II - Dolch - Ringen - Stange
voriger Abschnitt - nach unten
anfengliche Kunst. Mit sampt verborge nen heymlicheyttenn / Kämpffens / Ringens / Werffens Figürlich fürgemalet / Bißher nie an tag kommen.

Zu Franckfurt am Meyn. Chr. Egen.

Der Allten Fechter gründtliche Kunst. Mitsampt verborgenen heymlicheyten / Kämpffens / Ringens Werffens. Figürlich fürgemalet / Bißher nie ann tag kommen.

II r

Vorred an den Leser.

Das die rechte Kunst der Fechterei / ein alte freie kunnst / bei unsern vorfaren in grosser achtung unnd ernstlichem gebrauch ghalten ist auß vilen Monumenten wol kundt. Aber eygentlich [ist so] ein eitel gauckel werck / wie bei etzlichen den un- seren gsehe[n o]der ein flegel fechten / welichs anderen viler beste stuck (wie sie es nennen) so sie on alle kunst / nur mit zugethanen augen / als von den Andabathern gesagt würdt / drein schlahenn. Daher geschichts auch das solche zu vil malen mit ihrer kunst / ie derman zu spot komen / und deren (Ich red von etzlichen) gar sel ten einer / ungelämet oder unverhönt / eins rechten tods abstirbt.

Es gschicht aber diser theuren kunst / gleich wie allen rechten künsten und gaben Gottes / dweil sie ein ieder nach seinem kopffe glosieren / meystern un zurstücklen wil / das schir der recht grund und gebrauch gar erloschen.

Es ist bei den Altenn / fürnemlich den Römeren / ein Fech- ten gewesen / gmeynlich uff freyden tagen / Festen unnd anderen versamlungen / nur von eygnen knechten und bösen knaben / gehal ten / [d]a es weder krentzlin noch meyster rur / sonder kopff und ku- gel g[e]lten / kein ander scheydts man dann de[r n]odt zugegeben wor- den.

Zum andern dweil ie kein Zucht oder Leermeyster sogschei de / un in Summa / nit müglich / das die brünstige Jugent / als bald on Kindtheit / zu ernstlichen Sachen bracht / und die hitzi- gen / feydigen / geylen affect benommen werden mögen / [.]uben sei di Kunst... / als ein leiblich Exercitation und übung / den Jun gen i[n s]onderheit / wie noch augenschein / fast anmuettig / d[ami]t sie a[us] zu allem ihrem thun und handel / vil desto gesch[winder und]

II v

hurtiger werden / fürgenommen / In aller hand wehren unn a[uch] zu roß und fuß / wasser unnd land / wie desselbigen vilfaltige an zeygungen hinder ihnen verlassen / underweiset.    Und dieweil sie ihrer Jugent / gar fleissig [....]iehen / wie dann hoch von nöten / und in alle weg grosse acht gehabt Nit so jämer- lich / on alle underweisung und lere versaumpt / unnd uffwachsen lassen / Wie zu unsern zeitten (leyder) vil gesehen würdt / die wir unsere Kinder anfenglich in allem mutwill / üppigkeit und faul- heit erziehen / Einig und endtlich nur in müssiggang / zu allenige schwinden finantzen / beschiß und wucher / wider Gott und den nähsten / abrichtenn. So haben sie hiemit nit alleyn underwei- sung / sich des feinds im Veld / mit der hand zu erwehren angezey get / sonder auch damit dem gmüt ein wesenlich / gschickliche In stitution / bescheydenlichen handels und wandels / in andern sach en / gegen den leutten / und in allem leben / den begirden zu wider- stehn ingebildet. Als nämlich (das ich auß vilen etwas mel- de) So sie gelert / Dir sei In deß / das Vor und Nach / Ziler- nen Schwech unnd Stercke gach / Haben sie dabei zuverstehn geben und underweiset / das vil gelegen an einr bequämen [zei]t / [..] in allen geschäfften / Und der gröst schad / solchezeit Indes un- fruchtbarlich versaumen und hingeen lassen. Also auch so mann bei ehr und gut ist / und das vor glückseliglich hat / acht haben solch es zubehalten / damit man nit endtlich mit schanden auß dem Vor ins Nachsehen komme. Dergleichen Sterck durch schweche er- kennen / bezeychnet das nit eins ieden glatten wortten und f[re]unt- lichen erzeygen zuglauben / sonder des hinderlists dabei wa[nn] er [...] Mit weych hert brechen haben sie geleret / dabei erinne[r]et nit böß mit bößem zu empfahen / sonder / das gegen einem zornigenn mit gütte mehr außgericht werde. Herwiderumb, Der stets versetzt / Würdt offt geletzt / Gibt zuverstehn / das gegen [..]lichen

leutten

III r

leutten keyn gütte hilfft / sonder dadurch nur verkerter werden / und nit baß mitt ihnen naher zekommen ist / dann so man ihn nichts nachleßt. Unnd dergleichen vil schöner underweisungen / hie zuvil zu erzelen / haben sie / unsere Vorfaren / ihrer Jugent / wie in allen dingen / als obgemelt / auch bei dieser trefflichen kunst und leibs übung zuverstehn geben. Derhalb ist diese anleytung / aus rath etzlicher dieser kunst wol erfarnen / Mit vilen Zusetzen / hie- vor verborgen / wie vor augen / der löblichen Jugent zu ehren / bö sere übungen damit zuverhütten / gneygten willens / außgang- en.    Got sei mit uns.

Register. Darinn zumerckenn / das ge- meynlich alweg der Bruch / unn wie mann iedes hierinn fürkommen sol / beigsetzt ist.

 Absetzen.  8          Anbinden.  9          Außreissen  9 Abschneiden.  10          Auffstreichen.  11          Auslegung rats.  14 Ansetzen.  25          Absetzen.  28          Anlauffen.  31 Abreissen.  26          Auswerffen.  37          Armbrechen.  36 Ann rucken werffen.  38          Abwerffen.  39 Arm übertrucken  39          Ann kopff stellen.  44 Bleiben.  6          Beschliessen  27  31          Benemen  51 Bogen.  32          Bucklier fechten  33          Begegnen  39 Durchschiessen  6          Durchlauffen  8  29 Durchwechsel  10  28          Duppelstich  25 Durchgehn.  32 Eisernpfort  7          Einlauffen  16          Entrüsthaw  19 Eber  20          Einn geworffen halten.  24 Flügel  5          Fehler  5  19  21 Fechten aus dem Absetzen  13          Flügellösen. 25

A iii

III v

Geferhaw  28          Gurgel werffen  44 Gefangen nehmen  49 Hangend ort  7          Halten einn ligenden  24 Hengen  12          Hendtrucken  12          Hinderst zuvorn  45 Hindergehn  45 Kron  5          Kampffstuck  10  13 Lug ins Landt  20          Lämen  21 Mit wehrlosen henden  23          Messer nehmen  25  30  32 Mauß greiffen  40          Mit halber stangen  48 Nachreysen  9  25          Nebenhut  14          Niderstauchen  42 Pastei  20 Regeln zum Ringen  13          Regel mit leren henden  22 Radt  29 Schlaudern  6          Schilhaw  9          Schedelhaw  10 Sprechfenster  10          Schwerdt nehmen  12  16 Sechs häw  17          Stier  20          Schlüssel  22 Stich brechen  25          Schnidt.  28          Stoß abnemen  35 Schwech stercken  40          Sterck schwechen  41 Schweche suchen.  38 Triangel  8          Tolchen fechten  34 Vier Blössen  5          Vier Läger  6  20 Versetzen  7          Von tach  8          Uberschiessen  8 Vier Blösse brechen  5          Ubergreiffen  6 Uberlauffen  8  26          Von Messerfechten  16 Vier Versetzungen  20          Ungenannt  27 Verborgen griff  31          Uber achsel stürtzen  42 Werffen  12  30  31          Wecker  18 Wincker  20          Wurff auß dem sturtz  43 Zucken  9  29          Zwingerhaw  19 Zwo Regeln darauß die acht Ringen gehen 11

Zorn-

IIII r

Zornhaw  13  17          Zwirhäw brechen.  14 Zu dem kurtzen schwerdt vier Regeln.  14

Zwölff leren / den angehnden Fechteren.

    • Zwölff Regeln laß dich nit verdriessen /     Aus den mag dir große kunst entspriessen.
 1.   Welcher fuß vorn steht / sei bogen /     Der hinder gstrackt / ziert den leib oben.
 2.   Hoch gfochten / mit gstracktem leib /     Gwaltig Bossen auß der lenge treib.
 3.   Streych und tritt mit einander     Und setz dein füß wider einander.
 4.   Wer tritt nach haewen     Der darff sich kunst nit frewen.
 5.   Merck was die flech ist /     Ficht nit linck / so du recht bist.
 6.   Such schwech und sterck /     In des das wort eben merck.
 7.   Prüff weych odder hert /     Nachreysen sei dein gfert.
 8.   Streych vor und nach /     Einlauffen sei dir nit gach.
 9.   Ficht nahend beim leib /     Die zeckrur nit vermeid.
 10.   Tritt nahend in Bundt /     Anderst du würdest verwundt.
 11.   Vor der hadt / heyßt die lang Schneid /     Selten ein versatzung auff der kurtzen leid.
 12.   Erschrickstu gern /     Keyn Fechten lern.

Erst

IIII v

Erst Theil diß Buchs.

Wie man fortheyl im langen Schwerdt / welchs ein grundt unnd ursprung allen Fechtens / zu beden henden brauche sol.

Ein Zedel fechter ich mich rüm    Im Schwerd un Messer ungestüm In stercke / schweche / kurtz und lang /    Mein gegen man ich thu bedrang / In des hab acht / versteh mich recht /    Ihn triff / eh er sein Läger schlecht.

So hab ein anders ich darauff /    Damit mein kunst gar teur verkauff Mein Arbeit treib ich nun bering /    Am leib glatt einher / nach der kling / Zu schnid mach streych / stich / so widrub    Wilts lerne grüntlich. Zu mir komm.

nach oben - $ nächster Abschnitt
Bei Fragen und Anregungen zu dieser Seite wenden Sie sich bitte an webmaster@freifechter.org

Impressum

© 2000 / 2002 by
Die Freifechter
Gesellschaft für Historische Fechtkunst e.V.