XLVI r
Gefangen nemen.
ENdtlich / so du einen geworffen unnd zu fall bracht / so knie im zwüsche bed bein auff sein gemacht / faß im bede hend / oder die gurgel / truck fast allenthalben zur erden / so behelstu ihn.
Bruch.
Bistu ie vergwaltigt unnd undergeworffen / hab eilends gut acht / das dir dein hend nit verschlossen / sonder far im gleich mitt einer handt ins angesicht / den daumen unders kinn / die anderen finger under den augapffel / greiff also starck / mit d` andern hand stoß im starck neben zur blasen / streck einen schenckel der dir am ledigsten / ziehe in geschwind wider an dich / so gibstu im ein guts zu den hoden / Mit disen dreien griffen zu einem mal magstu ihn von dir bringen.
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XLVI v
Drittheyl dises Buchs.
Von Fechten in der Stangen / Weliche
ein Ursprung ist viler wehre / als Langspieß / scheflin / Helmpartten und zuber stangen
Anbinden
Die Stangen hat acht versatzungen / Vier im anbinden / oben zwo / und unden zwo / und zu beden seitten ein in ieder hand und zwo mitten in der stang. Wenn du anbindest oben von der rechten handt in sein stange / so scheuß ihm dein ort in die brust / oder arbeite ihn über die stangen zu der rechten achsel / Weret er dir das / so schlahe ihm unden in
sein
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XLVII r
sein rechte seitten mit dem anderen ort deiner stangen / Oder binde aussen an sein stangen / und schlah es von der rechten handt weg. Wann du einem anbindest mit welcher handt es sein / so halt die fordere handt still / und zuck mit der andern handt die stangen behend an dich mit der fordern handt stoß ihn in die brust / mit dem andern ort zu beden seitten. So du ihm oben anbindest / so bleib mit dem selben ort an seiner stangen / und lauff ihm mit dem andern ortt unden an seinen arm / heb ihn auff mit gewalt / unnd lauff ihm gantz durch / wirff ihn über ein beyn. Bruch. Wann dir das einer thut / so scheuß ihm dein ort über seine stangen / schlahe ihn mit dem andern ort auff seinen kopff. Regel. Bindet dir einer oben an mit halber stangen / so nim sein obers ort mit deinem undern ort weg von der handt / Tritt / stoß und schlahe / so magstu weitter zu arbeit kommen / on schaden. Bruch. Wann dir einer dein ort weg nimpt / so laß ihm den under ort in sein gsicht schiessen / unnd fall in die gesatzt versatzung / Stoßt er aber / wend ab vom gsicht / so er sich wider inn gwalt legt. Schlegt er dir zun füssen / wirff dein stang zur linckenn mitt dem ort / far uff die erd gegen seinem streych / spring mit deim rechten fuß hinder seinen lincken / so gewinnestu ihm an. Regel. Stoß ihm innwendig zu seinem gesicht / weret ers / so zuck und stoß zur anderen seiten / wert ers aber / und wendt dir deinen stoß ab / so far mit dem andern ort über sein rechte achsel umm den hals / spring mit deim rechten fuß hinder seinn lincken / wirff ihn darüber.
Bruch.
Fert dir einr mit seiner stangen um den hals / begreiff ihm seinen rechten arm mit deinr lincken handt / wend dich von ihm uff dein rechte seitten / und wirff ihn über dein lincke hufft.
B iii
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XLVII v
< Anm. d. Ed.: diese Seite ist im Original quer gedruckt>
Leger dich inn die versatzung / dein stangen vor dir auff der erdt / den andern ort form gesicht / stoßt dir einer zu / wind im sein stangenn über die handt mit deiner stangen / damit du inn blössest / tritt dem stoß frölich nach gegen seinem gesicht. Bruch. Wann dir einer dein stang außwindt / so weich im auß seim stoß / und wirffel in oberm kopff / so gwinstu einn vollen streych mit der versatzung. Leg dich mit deim lincken fuß vor / dein stangen vormm gesicht in Gwalt stoß / bendt im den stoß und nim in wider / greiff mit deiner rechten handt über die stang unnd schlahe mit verkerter handt / tritt wol zu im hinein / so wirt dir ein versatzung im auffziehen / dar mit du weiter magst arbeiten. Bruch. Wann dir einer über die handt schlegt / nim den streich nit an mit keiner versatzung / so verfelt er sich dem gewalt nach / und raumt dir selb die blöße zu seinem schaden.
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XLVIII r
Mit halber Stangen. Leger dich / den rechten fuß vor / dein stang inn der mit fast zu beiden henden / setzt dir einer in dein gsicht mit gwalt / nims mit deinem hindern ort von tach / so gewinstu freie zustossen oder zuschlagen. Bruch. Wann dir einer mit halber stangen eingeht / und dich umb dein oren beidelt / stehe ab und setz im in sein gesicht mit krafft / keiner kompt on schaden von dir. Stoßt dir einer unden zu / so wer im nicht / sunder setz im in sein gesicht. Bruch. Setzt dir einer in dein gesicht / so stoß gleich mit im ein / und hab acht auff seinn lincken arm. Leg dich mit dem rechten fuß für / dz dein stang hinder dir lig zum streich zuck und wirff im dein stangen uß der leng in sein rechten seiten / so muß er sich versetzen zu seinem schaden / und dir den schwang geben zu der lincken seiten. Bruch. Wann dir einer sein stang in dein seiten würfft / setz dein ort auff die erdt und wend ab zu beiden seiten / darnach gehe dem stoß nach in seim gesicht / oder gehe im mit deiner stange zwüschen seine bein / und wirff in. Stoßt dir einer zu dem gesicht / das soltu weren / setz im den stoß ab mit dem fordern ort deiner rechten handt und setz im in sein gesicht. Wann dich einer fehl last schlahen / unnd dein streich gern ler abweichen oder für gehen lest damit du dich verhaust / So zuck stangen alweg übersich darmit du dich versetzen / und weiter zu arbeit kommen magst. Bruch. Wann sich einer verhawen hat / und sich seiner versatzung behilft so stoß im von oben nider inwendig zu seim gesicht / So muß er dem stoßwern / so sterck du gegen im dz dein ort zwüschen seiner beider hendt und deß leib eingewunden wird / und heb übersich / so nimstu im sein stangen. Leg dich mit deinem lincken fuß für dein stang in die höch / schlach kurtz durch gegen seiner lincken achsel / das er den streich nit fach / und tritt im lang hinen mit dem andern streich so magstu wol neben im arbeiten. Bruch. Wann dir einer durchschlegt kurtz / so laß in abwischen / und verfar ins sprechfenster das sein streich zwüschen deiner beider hendtz kum / darnach stoß in mit deinem ort in sein brust. Ob dir einer zu deiner lincken kniebug schlüg / so wend dein stangen mit deiner rechten hand gegen der erden / und mit der lincken handt halt dein andern ort vom gesicht / und fach den schlag zwischen beider hendt / unnd wind den von unden mit deiner stangen über sein stang fornen bei seinen henden und heb übersich uff dein seiten / so ruckstu im sein stang uß seinen henden. Wann dir einer zu dem haupt schlagt von oben nider mit seiner stangen so fach den streich zwüschen deiner beider hendt in dein stang / unnd wind mit dem fordern ort deiner stangen / von oben nider auff dein lincke seiten über sein hendt / und ruck fast an dich auff dein lincken seiten / so ruckstu im sein stang auß seinen henden
Zu Franckfurt am Meyn, Bei Christian Egenolph.
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