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  Stand: 04.04.2004
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Der Altenn Fechter anfengliche kunst, 1529

Inhalt - Einleitung - Langes Schwert - Messer I - Messer II - Dolch - Ringen - Stange
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XLVI r

Gefangen nemen.

ENdtlich / so du einen geworffen unnd zu fall bracht / so knie im zwüsche bed bein auff sein gemacht / faß im bede hend / oder die gurgel / truck fast allenthalben zur erden / so behelstu ihn.

Bruch.

Bistu ie vergwaltigt unnd undergeworffen / hab eilends gut acht / das dir dein hend nit verschlossen / sonder far im gleich mitt einer handt ins angesicht / den daumen unders kinn / die anderen finger under den augapffel / greiff also starck / mit d` andern hand stoß im starck neben zur blasen / streck einen schenckel der dir am ledigsten / ziehe in geschwind wider an dich / so gibstu im ein guts zu den hoden / Mit disen dreien griffen zu einem mal magstu ihn von dir bringen.

XLVI v

Drittheyl dises Buchs. Von Fechten in der Stangen / Weliche ein Ursprung ist viler wehre / als Langspieß / scheflin / Helmpartten und zuber stangen

• Anbinden

     Die Stangen hat acht versatzungen / Vier im anbinden / oben zwo / und unden zwo / und zu beden seitten ein in ieder hand und zwo mitten in der stang.     Wenn du anbindest oben von der rechten handt in sein stange / so scheuß ihm dein ort in die brust / oder arbeite ihn über die stangen zu der rechten achsel / Weret er dir das / so schlahe ihm unden in

sein

XLVII r

sein rechte seitten mit dem anderen ort deiner stangen / Oder binde aussen an sein stangen / und schlah es von der rechten handt weg.     Wann du einem anbindest mit welcher handt es sein / so halt die fordere handt still / und zuck mit der andern handt die stangen behend an dich mit der fordern handt stoß ihn in die brust / mit dem andern ort zu beden seitten.     So du ihm oben anbindest / so bleib mit dem selben ort an seiner stangen / und lauff ihm mit dem andern ortt unden an seinen arm / heb ihn auff mit gewalt / unnd lauff ihm gantz durch / wirff ihn über ein beyn. Bruch.    Wann dir das einer thut / so scheuß ihm dein ort über seine stangen / schlahe ihn mit dem andern ort auff seinen kopff. • Regel.    Bindet dir einer oben an mit halber stangen / so nim sein obers ort mit deinem undern ort weg von der handt / Tritt / stoß und schlahe / so magstu weitter zu arbeit kommen / on schaden. Bruch.    Wann dir einer dein ort weg nimpt / so laß ihm den under ort in sein gsicht schiessen / unnd fall in die gesatzt versatzung / Stoßt er aber / wend ab vom gsicht / so er sich wider inn gwalt legt.      Schlegt er dir zun füssen / wirff dein stang zur linckenn mitt dem ort / far uff die erd gegen seinem streych / spring mit deim rechten fuß hinder seinen lincken / so gewinnestu ihm an. • Regel.    Stoß ihm innwendig zu seinem gesicht / weret ers / so zuck und stoß zur anderen seiten / wert ers aber / und wendt dir deinen stoß ab / so far mit dem andern ort über sein rechte achsel umm den hals / spring mit deim rechten fuß hinder seinn lincken / wirff ihn darüber.

Bruch.

    Fert dir einr mit seiner stangen um den hals / begreiff ihm seinen rechten arm mit deinr lincken handt / wend dich von ihm uff dein rechte seitten / und wirff ihn über dein lincke hufft.

B iii              

XLVII v

< Anm. d. Ed.: diese Seite ist im Original quer gedruckt>

• Leger dich inn die versatzung / dein stangen vor dir auff der erdt / den andern ort form gesicht / stoßt dir einer zu / wind im sein stangenn über die handt mit deiner stangen / damit du inn blössest / tritt dem stoß frölich nach gegen seinem gesicht.             Bruch.    Wann dir einer dein stang außwindt / so weich im auß seim stoß / und wirffel in oberm kopff / so gwinstu einn vollen streych mit der versatzung.         • Leg dich mit deim lincken fuß vor / dein stangen vormm gesicht in Gwalt stoß / bendt im den stoß und nim in wider / greiff mit deiner rechten handt über die stang unnd schlahe mit verkerter handt / tritt wol zu im hinein / so wirt dir ein versatzung im auffziehen / dar mit du weiter magst arbeiten.        Bruch.    Wann dir einer über die handt schlegt / nim den streich nit an mit keiner versatzung / so verfelt er sich dem gewalt nach / und raumt dir selb die blöße zu seinem schaden.

XLVIII r

• Mit halber Stangen.    Leger dich / den rechten fuß vor / dein stang inn der mit fast zu beiden henden / setzt dir einer in dein gsicht mit gwalt / nims mit deinem hindern ort von tach / so gewinstu freie zustossen oder zuschlagen.      Bruch.    Wann dir einer mit halber stangen eingeht / und dich umb dein oren beidelt / stehe ab und setz im in sein gesicht mit krafft / keiner kompt on schaden von dir. • Stoßt dir einer unden zu / so wer im nicht / sunder setz im in sein gesicht.     Bruch.    Setzt dir einer in dein gesicht / so stoß gleich mit im ein / und hab acht auff seinn lincken arm. • Leg dich mit dem rechten fuß für / dz dein stang hinder dir lig zum streich zuck und wirff im dein stangen uß der leng in sein rechten seiten / so muß er sich versetzen zu seinem schaden / und dir den schwang geben zu der lincken seiten.     Bruch.    Wann dir einer sein stang in dein seiten würfft / setz dein ort auff die erdt und wend ab zu beiden seiten / darnach gehe dem stoß nach in seim gesicht / oder gehe im mit deiner stange zwüschen seine bein / und wirff in. • Stoßt dir einer zu dem gesicht / das soltu weren / setz im den stoß ab mit dem fordern ort deiner rechten handt und setz im in sein gesicht. • Wann dich einer fehl last schlahen / unnd dein streich gern ler abweichen oder für gehen lest damit du dich verhaust / So zuck stangen alweg übersich darmit du dich versetzen / und weiter zu arbeit kommen magst.      Bruch.    Wann sich einer verhawen hat / und sich seiner versatzung behilft so stoß im von oben nider inwendig zu seim gesicht / So muß er dem stoßwern / so sterck du gegen im dz dein ort zwüschen seiner beider hendt und deß leib eingewunden wird / und heb übersich / so nimstu im sein stangen. • Leg dich mit deinem lincken fuß für dein stang in die höch / schlach kurtz durch gegen seiner lincken achsel / das er den streich nit fach / und tritt im lang hinen mit dem andern streich so magstu wol neben im arbeiten.      Bruch.    Wann dir einer durchschlegt kurtz / so laß in abwischen / und verfar ins sprechfenster das sein streich zwüschen deiner beider hendtz kum / darnach stoß in mit deinem ort in sein brust. • Ob dir einer zu deiner lincken kniebug schlüg / so wend dein stangen mit deiner rechten hand gegen der erden / und mit der lincken handt halt dein andern ort vom gesicht / und fach den schlag zwischen beider hendt / unnd wind den von unden mit deiner stangen über sein stang fornen bei seinen henden und heb übersich uff dein seiten / so ruckstu im sein stang uß seinen henden. • Wann dir einer zu dem haupt schlagt von oben nider mit seiner stangen so fach den streich zwüschen deiner beider hendt in dein stang / unnd wind mit dem fordern ort deiner stangen / von oben nider auff dein lincke seiten über sein hendt / und ruck fast an dich auff dein lincken seiten / so ruckstu im sein stang auß seinen henden

• Zu Franckfurt am Meyn, Bei Christian Egenolph.

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