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XLVI r
Gefangen nemen.
ENdtlich
/ so du einen geworffen unnd zu fall bracht / so knie im
zwüsche bed
bein auff sein gemacht / faß im bede hend / oder die gurgel /
truck
fast allenthalben zur erden / so behelstu ihn.
Bruch.
Bistu
ie vergwaltigt unnd undergeworffen / hab eilends gut acht / das dir
dein hend nit verschlossen / sonder far im gleich mitt einer handt ins
angesicht / den daumen unders kinn / die anderen finger under den
augapffel / greiff also starck / mit d` andern hand stoß im
starck
neben zur blasen / streck einen schenckel der dir am ledigsten / ziehe
in geschwind wider an dich / so gibstu im ein guts zu den hoden / Mit
disen dreien griffen zu einem mal magstu ihn von dir bringen.
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XLVI v
Drittheyl dises Buchs.
Von Fechten in der Stangen /
Weliche ein Ursprung ist viler wehre / als
Langspieß / scheflin / Helmpartten und zuber stangen
• Anbinden
Die
Stangen hat acht versatzungen / Vier im anbinden / oben zwo / und unden
zwo / und zu beden seitten ein in ieder hand und zwo mitten in der
stang. Wenn du anbindest oben
von der rechten
handt in sein stange / so scheuß ihm dein ort in die brust /
oder
arbeite ihn über die stangen zu der rechten achsel / Weret er
dir das /
so schlahe ihm unden in
sein
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XLVII r
sein
rechte seitten mit dem anderen ort deiner stangen / Oder binde aussen
an sein stangen / und schlah es von der rechten handt weg.
Wann du einem anbindest mit
welcher handt es
sein / so halt die fordere handt still / und zuck mit der andern handt
die stangen behend an dich mit der fordern handt stoß ihn in
die brust
/ mit dem andern ort zu beden seitten.
So du
ihm oben anbindest / so bleib mit dem selben ort an seiner stangen /
und lauff ihm mit dem andern ortt unden an seinen arm / heb ihn auff
mit gewalt / unnd lauff ihm gantz durch / wirff ihn über ein
beyn.
Bruch. Wann dir das einer thut / so
scheuß ihm dein
ort über seine stangen / schlahe ihn mit dem andern ort auff
seinen
kopff. • Regel. Bindet dir einer
oben an mit halber
stangen / so nim sein obers ort mit deinem undern ort weg von der handt
/ Tritt / stoß und schlahe / so magstu weitter zu arbeit
kommen / on
schaden. Bruch. Wann dir einer dein ort
weg nimpt /
so laß ihm den under ort in sein gsicht schiessen / unnd fall
in die
gesatzt versatzung / Stoßt er aber / wend ab vom gsicht / so
er sich
wider inn gwalt legt. Schlegt
er dir zun
füssen / wirff dein stang zur linckenn mitt dem ort / far uff
die erd
gegen seinem streych / spring mit deim rechten fuß hinder
seinen
lincken / so gewinnestu ihm an. •
Regel. Stoß ihm
innwendig zu seinem gesicht / weret ers / so zuck und stoß
zur anderen
seiten / wert ers aber / und wendt dir deinen stoß ab / so
far mit dem
andern ort über sein rechte achsel umm den hals / spring mit
deim
rechten fuß hinder seinn lincken / wirff ihn darüber.
Bruch.
Fert dir einr mit seiner stangen um den hals / begreiff ihm seinen
rechten arm mit deinr lincken handt / wend dich von ihm uff dein rechte
seitten / und wirff ihn über dein lincke hufft.
B
iii
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XLVII v
<
Anm. d. Ed.: diese Seite ist im Original quer gedruckt>
•
Leger dich inn die versatzung / dein stangen vor dir auff der erdt /
den andern ort form gesicht / stoßt dir einer zu / wind im
sein
stangenn über die handt mit deiner stangen / damit du inn
blössest /
tritt dem stoß frölich nach gegen seinem gesicht.
Bruch.
Wann dir einer dein stang außwindt / so weich im
auß seim stoß / und
wirffel in oberm kopff / so gwinstu einn vollen streych mit der
versatzung.
•
Leg dich
mit deim lincken fuß vor / dein stangen vormm gesicht in
Gwalt stoß /
bendt im den stoß und nim in wider / greiff mit deiner
rechten handt
über die stang unnd schlahe mit verkerter handt / tritt wol zu
im
hinein / so wirt dir ein versatzung im auffziehen / dar mit du weiter
magst
arbeiten. Bruch.
Wann dir einer über die handt schlegt / nim den streich nit an
mit
keiner versatzung / so verfelt er sich dem gewalt nach / und raumt dir
selb die blöße zu seinem schaden.
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XLVIII r
•
Mit halber Stangen. Leger dich / den
rechten fuß vor
/ dein stang inn der mit fast zu beiden henden / setzt dir einer in
dein gsicht mit gwalt / nims mit deinem hindern ort von tach / so
gewinstu freie zustossen oder zuschlagen.
Bruch. Wann dir einer mit halber stangen
eingeht /
und dich umb dein oren beidelt / stehe ab und setz im in sein gesicht
mit krafft / keiner kompt on schaden von dir. •
Stoßt dir einer unden
zu / so wer im nicht / sunder setz im in sein gesicht.
Bruch.
Setzt dir einer in
dein gesicht / so stoß gleich mit im ein / und hab acht auff
seinn
lincken arm. • Leg dich mit dem rechten fuß
für / dz dein stang hinder
dir lig zum streich zuck und wirff im dein stangen uß der
leng in sein
rechten seiten / so muß er sich versetzen zu seinem schaden /
und dir
den schwang geben zu der lincken seiten.
Bruch.
Wann dir einer sein
stang in dein seiten würfft / setz dein ort auff die erdt und
wend ab
zu beiden seiten / darnach gehe dem stoß nach in seim gesicht
/ oder
gehe im mit deiner stange zwüschen seine bein / und wirff in.
• Stoßt
dir einer zu dem gesicht / das soltu weren / setz im den stoß
ab mit
dem fordern ort deiner rechten handt und setz im in sein gesicht.
•
Wann dich einer fehl last schlahen / unnd dein streich gern ler
abweichen oder für gehen lest damit du dich verhaust / So zuck
stangen
alweg übersich darmit du dich versetzen / und weiter zu arbeit
kommen
magst.
Bruch. Wann sich
einer verhawen hat / und sich seiner versatzung behilft so
stoß im von
oben nider inwendig zu seim gesicht / So muß er dem
stoßwern / so
sterck du gegen im dz dein ort zwüschen seiner beider hendt
und deß
leib eingewunden wird / und heb übersich / so nimstu im sein
stangen. •
Leg dich mit deinem lincken fuß für dein stang in
die höch / schlach
kurtz durch gegen seiner lincken achsel / das er den streich nit fach /
und tritt im lang hinen mit dem andern streich so magstu wol neben im
arbeiten.
Bruch. Wann dir
einer durchschlegt kurtz / so laß in abwischen / und verfar
ins
sprechfenster das sein streich zwüschen deiner beider hendtz
kum /
darnach stoß in mit deinem ort in sein brust. • Ob
dir einer zu deiner
lincken kniebug schlüg / so wend dein stangen mit deiner
rechten hand
gegen der erden / und mit der lincken handt halt dein andern ort vom
gesicht / und fach den schlag zwischen beider hendt / unnd wind den von
unden mit deiner stangen über sein stang fornen bei seinen
henden und
heb übersich uff dein seiten / so ruckstu im sein stang
uß seinen
henden. • Wann dir einer zu dem haupt schlagt von oben nider
mit seiner
stangen so fach den streich zwüschen deiner beider hendt in
dein stang
/ unnd wind mit dem fordern ort deiner stangen / von oben nider auff
dein lincke seiten über sein hendt / und ruck fast an dich
auff dein
lincken seiten / so ruckstu im sein stang auß seinen henden
• Zu Franckfurt am Meyn, Bei Christian
Egenolph.
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